4.
Finanzielles
4.1.
Angaben zum
Einkommen des Ehemannes:
Wieviel beträgt das
Monatseinkommen (netto) des Ehemannes?
Der Betrag wird 12 mal pro Jahr ausgerichtet
Der Betrag wird 13 mal pro Jahr ausgerichtet
Wird zusätzlich eine
Gratifikation oder ein Bonus ausgerichtet
Nein
Ja, nämlich jährlich Fr. (bitte Betrag angeben)
Werden Kinderzulagen
ausgerichtet ?
Nein
Ja, nämlich monatlich Fr. (bitte Betrag angeben)
Erzielt der Ehemann
zusätzlich einen Vermögensertrag?
Nein
Ja, nämlich jährlich Fr. (bitte Betrag angeben)
4.2.
Angaben zum
Einkommen der Ehefrau:
Wieviel beträgt das
Monatseinkommen (netto) der Ehefrau?
Der Betrag wird 12 mal pro Jahr ausgerichtet
Der Betrag wird 13 mal pro Jahr ausgerichtet
Wird zusätzlich eine
Gratifikation oder ein Bonus ausgerichtet
Nein
Ja, nämlich jährlich Fr. (bitte Betrag angeben)
Werden Kinderzulagen
ausgerichtet ?
Nein
Ja, nämlich jährlich Fr. (bitte Betrag angeben)
Erzielt die Ehefrau
zusätzlich einen Vermögensertrag?
Nein
Ja, nämlich jährlich Fr. (bitte Betrag angeben)
4.3.
Angaben zu den
Ausgaben des Ehemannes:
Wieviel beträgt die
monatliche Miete des Ehemannes (zuzüglich Nebenkosten) ?
Wieviel beträgt die
monatliche Krankenkassenprämie des Ehemanns?
Wie hoch ist der
monatliche Selbstbehalt bei der Krankenkasse des Ehemannes ?
Hat der Ehemann
spezielle Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, Motorfahrzeug etc.) zu bezahlen
Ja
Nein
Wenn ja, welche
Versicherungen und wieviel beträgt die Prämie umgerechnet auf den Monat?
1. Versicherung
(Bezeichnung und Betrag):
2. Versicherung
(Bezeichnung und Betrag):
3. Versicherung
(Bezeichnung und Betrag):
4. Versicherung
(Bezeichnung und Betrag):
5. Versicherung
(Bezeichnung und Betrag):
Hat der Ehemann
spezielle Berufsunkosten, die ihm vom Arbeitgeber nicht vergütet werden ?
(Tram- und Zugabonnement, Berufskleidung, Spesen etc.).
Ja
Nein
Wenn ja, was fällt
an und wieviel betragen die Unkosten pro Monat (Bezeichnung und Betrag
nennen)
1.
2 .
3 .
4 .
5 .
Hat der Ehemann
Alimentenverpflichtungen aus einer früheren Ehe ?
Ja
Nein
Wenn ja, wieviel
betragen diese Alimentenverpflichtungen im Monat?
Hat der
Ehemann Schulden (Hypotheken, Darlehen, sonstige Schulden), die er monatlich
abbezahlen muss?
Ja
Nein
Wenn ja, wieviel
beträgt die monatliche Rate?
Wieviel betragen die Steuern des Ehemannes pro Monat nach der Trennung ?
(Beachten Sie, dass Sie bei einer Trennung die getrennte Veranlagung bei der
zuständigen Steuerbehörde beantragen können; der Unterhaltsverpflichtete
kann seine Unterhaltszahlung dann von seinem steuerbaren Einkommen abziehen,
der Unterhaltsberechtigte muss sie bei sich versteuern.
4.4.
Angaben zu den
Ausgaben der Ehefrau:
Wieviel beträgt die
monatliche Miete der Ehefrau (zuzüglich Nebenkosten) ?
Wieviel beträgt die
monatliche Krankenkassenprämie der Ehefrau?
Wie hoch ist der
monatliche Selbstbehalt bei der Krankenkasse der Ehefrau ?
Hat die Ehefrau
spezielle Versicherungen zu bezahlen
Ja
Nein
Wenn ja, welche
Versicherungen und wieviel beträgt die Prämie umgerechnet auf den Monat?
1. Versicherung
(Bezeichnung und Betrag):
2. Versicherung
(Bezeichnung und Betrag):
3. Versicherung
(Bezeichnung und Betrag):
4. Versicherung
(Bezeichnung und Betrag):
5. Versicherung
(Bezeichnung und Betrag):
Hat die
Ehefrau
spezielle Berufsunkosten, die ihm vom Arbeitgeben nicht vergütet werden ?
(Tram- und Zugabonnement, Berufskleidung, Spesen etc.).
Ja
Nein
Wenn ja, was fällt
an und wieviel betragen die Unkosten pro Monat (Bezeichnung und Betrag
nennen)
1.
2 .
3 .
4 .
5 .
Hat die Ehefrau
Alimentenverpflichtungen aus einer früheren Ehe ?
Ja
Nein
Wenn ja, wieviel
betragen diese Alimentenverpflichtungen im Monat?
Hat die Ehefrau Schulden (Hypotheken, Darlehen, sonstige Schulden), die er
monatlich abbezahlen muss?
Ja
Nein
Wenn ja, wieviel
beträgt die monatliche Rate?
Wieviel betragen die Steuern der Ehefrau pro Monat nach der Trennung ?
(Beachten Sie, dass Sie bei einer Trennung die getrennte Veranlagung bei der
zuständigen Steuerbehörde beantragen können; der Unterhaltsverpflichtete
kann seine Unterhaltszahlung dann von seinem steuerbaren Einkommen abziehen,
der Unterhaltsberechtigte muss sie bei sich versteuern.
4.5.
Angaben zu den
Einnahmen der Kinder
Erzielt eines Ihrer Kinder ein Erwerbseinkommen ?
Ja
Nein
Wenn ja, welches
Kind verdient wieviel ?
Vorname des Kind 1:
Monatlicher
Verdienst:
Vorname des Kind 2:
Monatlicher
Verdienst:
Vorname des Kind 3:
Monatlicher
Verdienst:
Vorname des Kind 4:
Monatlicher
Verdienst:
4.6.
Angaben zu den
Ausgaben der Kinder
Wieviel beträgt die monatliche Krankenkassenprämie der Kinder?
Kind
Nr. 1
Kind
Nr. 2
Kind
Nr. 3
Kind
Nr. 4
Fallen für die Kinder spezielle Schulungs-, Betreuungs- oder
Gesundheitskosten an? (Musikunterricht, Spielgruppen, Sport, Therapien etc.).
Ja
Nein
Wenn ja, wieviel
fällt wofür pro Monat an? (Bezeichnung und Betrag nennen)
1.
2.
3 .
4 .
5 .
6 .
Ehegattenunterhalt
Zur Information:
Ist einem Ehegatten nicht zuzumuten, dass er für den ihm gebührenden
Unterhalt unter Einschluss einer angemessenen Altersvorsorge selbst
aufkommt, so hat ihm der andere einen angemessenen Unterhaltsbeitrag zu
leisten (Art. 125 Abs. 1 ZGB). Beim Entscheid, ob ein Beitrag zu leisten sei
und gegebenenfalls in welcher Höhe und wie lange, sind insbesondere zu
berücksichtigen: die Aufgabenteilung während der Ehe, die Dauer der Ehe, die
Lebensstellung während der Ehe, das Alter und die Gesundheit der Ehegatten,
Einkommen und Vermögen der Ehegatten, der Umfang und die Dauer der von den
Ehegatten noch zu leistenden Betreuung der Kinder, die berufliche Ausbildung
und die Erwerbsaussichten der Ehegatten sowie der mutmassliche Aufwand für
die berufliche Eingliederung der anspruchsberechtigten Person, die
Anwartschaften aus der eidgenössischen Alters- und
Hinterlassenenversicherung und aus der beruflichen oder einer anderen
privaten oder staatlichen Vorsorge einschliesslich des voraussichtlichen
Ergebnisses der Teilung der Austrittsleistung (Art. 125 Abs.2 ZGB). Ein
Beitrag kann ausnahmsweise versagt oder gekürzt werden, wenn er
offensichtlich unbillig wäre.
Bei einer
Ehescheidung wird der Unterhaltsbeitrag in der Regel unter Berücksichtigung
der obgenannten Kriterien zeitlich gestaffelt festgelegt.
Zur Frage der zeitlichen Staffelung der
Unterhaltsbeiträge zwei Bespiele:
Erstes Beispiel: (gleichbleibender
Unterhaltsbeitrag ohne Staffelung): Die Ehefrau ist 47 Jahre alt, hat zwei
Kinder grossgezogen und war nie erwerbstätig. Der Ehefrau kann aufgrund der
gesamten Umstände nicht mehr zugemutet werden, eine eigene Erwerbstätigkeit
aufzunehmen. Die Ehegatten vereinbaren deshalb, dass der Ehemann der Ehefrau
einen monatlich gleichbleibenden Unterhaltsbeitrag von FR. 2500.00 bis zum
Erreichen des Pensionsalters der Ehefrau bezahlt.
Zweites Beispiel: (Gestaffelter
Unterhaltsbeitrag): Die Ehefrau ist 37 Jahre alt, der Ehe sind keine Kinder
entsprungen, die Ehefrau ging neben der Führung des Haushaltes stets einer
30% Erwerbstätigkeit nach. Die Ehegatten vereinbaren, dass die Ehefrau
während drei Jahren nach der Scheidung einen monatlichen Unterhaltsbeitrag
von Fr. 2500.00 erhalten soll (bis dann ist es ihr möglich, ihre
Erwerbstätigkeit auf 70% aufzustocken). Während weiteren zwei Jahren soll
die Ehefrau einen Unterhaltsbeitrag von monatlich Fr. 1200.-- erhalten (da
sie dann bereits ein erhebliches Erwerbseinkommen erzielt), Nach insgesamt
fünf Jahren nach der Scheidung soll die Ehefrau nichts mehr erhalten, da es
ihr ab dann zuzumuten ist, vollumfänglich selber für ihren Lebensunterhalt
aufzukommen.
Wenn Sie sich über
diese Frage nicht im Klaren sind, erstellen wir gerne für Sie eine
Unterhaltsberechnung .
Bitte kontaktieren Sie uns unter 061 / 206 45 35.
Bitte beantworten Sie in diesem Sinne
folgende Fragen:
6.1.
Welche
Unterhaltsbeiträge soll ein Ehegatte dem anderen bezahlen?
Wir verzichten auf nacheheliche Unterhaltsbeiträge (weiter Punkt 7)
Wir sind uns über die Unterhaltsbeiträge nicht einig (weiter Punkt 7)
Wir sind uns über die Unterhaltsbeiträge einig und legen diese wie
folgt fest:
6.2.
Wenn ja, wer bezahlt an wen?
Ehemann
an Ehefrau
Ehefrau
an Ehemann
6.3.
Die Unterhaltspflicht beginnt mit dem
Scheidungsurteil. Wann soll die Unterhaltspflicht gänzlich enden?
Beim
Erreichen des ordentlichen Pensionsalters
Früher,
nämlich im Jahre (Jahr angeben)
6.4.
Wieviel soll der
Unterhaltsbeitrag in der Periode vom Scheidungsurteil bis zum vorgenannten
Endtermin betragen ?
(Beispiel: Ab Scheidungsurteil bis 2008 CHF 2500.00, von 2009 bis 2012 CHF
1500.00, von 2012 bis zur Pensionierung CHF 500.00)
Bitte hier Zeitperiode und Betrag angeben:
1. Ab
Scheidungsurteil bis (Jahr)
2. Vom (Jahr)
bis (Jahr)
3. Vom (Jahr)
bis (Jahr)
4. Vom (Jahr)
bis (Jahr)
6.5
Soll der vorstehende genannte Unterhaltsbeitrag entfallen, sofern der
Unterhaltsberechtigte währen mehr als 2 Jahren mit einem neuen Lebenspartner
in einer festen Lebensgemeinschaft lebt?
Nein
(weiter Punkt 7)
Ja
Wenn
ja, soll er gänzlich entfallen, oder nur zu einem bestimmten Prozentsatz?
gänzlich
Zu
einem bestimmten
Prozentsatz, nämlich zu
8 .
Güterrecht: Hausrat, Mobiliar,
Wertgegenstände
8.1.
Haben
Sie zu Beginn oder im Verlaufe der Ehe einen Ehevertrag geschlossen?
Ja
Nein
(weiter Punkt 8.2.)
Wenn
ja, welchem Güterstand haben Sie sich unterstellt?
Gütertrennung
Gütergemeinschaft
Errungenschaftsbeteiligung
8.2
Hat ein
Ehegatte zu Beginn der Ehe erwähnenswerte Vermögenswerte in die Ehe
eingebracht?
Ja
Nein
(weiter Punkt 8.3.)
Wenn ja, wer hat
wann welche Vermögenswerte eingebracht? (bitte Datum und Vermögenswerte
nennen):
Ehemann:
Datum:
Gegenstand:
Datum:
Gegenstand:
Datum:
Gegenstand:
Datum:
Gegenstand:
Datum:
Gegenstand:
Ehefrau:
Datum:
Gegenstand:
Datum:
Gegenstand:
Datum:
Gegenstand:
Datum:
Gegenstand:
Datum:
Gegenstand:
Soll der betreffende
Ehegatte diese Vermögenswerte nach der Scheidung behalten können?
Ja
Nein
8.3.
Hat ein
Ehegatte während der Ehe erwähnenswerte Erbschaften oder Schenkungen
erhalten?
Ja
Nein
(weiter Punkt 8.4.)
Wenn ja, wer hat
wann welche Vermögenswerte erhalten ?
Ehemann:
Datum:
Gegenstand:
Datum:
Gegenstand:
Datum:
Gegenstand:
Datum:
Gegenstand:
Datum:
Gegenstand:
Ehefrau:
Datum:
Gegenstand:
Datum:
Gegenstand:
Datum:
Gegenstand:
Datum:
Gegenstand:
Datum:
Gegenstand:
Soll der betreffende
Ehegatte diese Erbschaften oder Schenkungen nach der Scheidung für sich
behalten können?
Ja
Nein
8.4.
Besitzen Sie gemeinsam oder ein Ehegatte alleine Wohneigentum
(Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Ferienwohnung, Mietshaus) ?
Ja
Nein (weiter
Punkt 8.5.)
Wenn
ja, worum handelt es sich bei der Liegenschaft ?
Einfamilienhaus
Eigentumswohnung
Mehrfamilienhaus
Ferienhaus/wohnung
Wie lautet die
Adresse der Liegenschaft ?
Im
Grundbuch welcher Gemeinde ist die Liegenschaft eingetragen ?
Wie
lautet die Grundbuch- und Parzellennummer ?
Auf
wessen Name ist die Liegenschaft im Grundbuch eingetragen ?
Ehemann
Ehefrau
Gesamteigentum
beider
Miteigentum
beider
An wen
soll die Liegenschaft nach der Scheidung gehen ?
Ehemann
Ehefrau
Sie
bleibt im Gesamt- resp.
Miteigentum beider Ehegatten
Soll
der übernehmende Ehegatte für die Übernahme der Liegenschaft eine
Ausgleichszahlung an den anderen Ehegatten leisten?
Ja
Nein
(weiter Punkt 8.5.)
Wenn
ja, wieviel: (Betrag nennen):
8.5.
Haben Sie die Wertgegenstände (Bankkonti,
Bargeld, Hausrat, Auto, Schmuck, persönliche Gegenstände etc.) die Sie
während der Ehe erworben haben, bereits untereinander aufgeteilt ?
Ja
(weiter Punkt 9)
Nein
Wenn Nein: Welche
Gegenstände sind noch aufzuteilen:
Die
Ehefrau gibt dem Ehemann noch folgende Gegenstände:
Der Ehemann gibt der Ehefrau noch folgende
Gegenstände:
Soll ein Ehegatte eine Ausgleichszahlung dafür
erhalten, dass er mehr zugeteilt bekommen hat, als der andere ?
Ja
Nein
(weiter Punkt 9)
Wenn ja, wer erhält die Ausgleichszahlung ?
Ehemann
Ehefrau
Wieviel erhält dieser ? (Betrag nennen)